Gerichtliche Auseinandersetzungen

Die Vertretung von Mandanten in gerichtlichen Auseinandersetzungen ist ein der Hauptunternehmensgegenstand unserer Kanzlei.

Wir vertreten unsere Mandanten in Zahlungsstreitigkeiten (in Zivil- und Wirtschaftsangelegenheiten), in Sicherungsverfahren und in Vollstreckungsverfahren.

Wir führen Verfahren in arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten, bei Auseinandersetzungen in den Bereichen Verwaltungsrecht, Baurecht und Erbrecht sowie in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.

Wir verfügen über große Erfahrung in den Auseinandersetzungen mit dem Nationalen Gesundheitsfonds sowie Streitigkeiten über medizinische Fehler.