Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Wir erbringen unsere Beratungsdienstleistungen im Bereich des Gesellschafts- und Unternehmensrechts im weitesten Sinne.

Unsere Erfahrung umfasst die Beratung sowohl für die Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften.

Unsere Beratungsdienstleistungen beziehen sich auf jede Etappe der Gesellschaft: von der Wahl der Organisationsform über ihre laufende Tätigkeit bis zur eventuellen Beendigung der Tätigkeit.

Wir bereiten die Gesellschaftsverträge und Satzungen, die Ordnungen für die Geschäftsführungen und Aufsichtsräte, die Entwürfe von Beschlüssen der Gesellschaftsorgane sowie die Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern bzw. Aktionären im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Gesellschaften wie auch die Verträge zwischen der Gesellschaft und ihren Organmitgliedern vor.

Wir betreuen die Kapitalgesellschaften, insbesondere durch Begleitung von Sitzungen der Geschäftsführungen und Aufsichtsräte, Hauptversammlungen und Gesellschafterversammlungen.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei den Fragen im Bereich des Gesellschaftsrechts, darunter wir erstellen Rechtsgutachten über die Auslegung und Anwendung der Vorschriften des Gesellschaftsrechts und sonstiger mit der Tätigkeit der Handelsgesellschaften verbundenen Vorschriften.