Immobilien und Baurecht

Wir beraten umfassend bei den Investitionsprozessen.

Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere die Beratung in folgendem Bereich:

  • Erarbeitung rechtlicher Zeitpläne für die Abwicklung von Investitionen;
  • Erarbeitung von Immobilienkauf- und Erbnießbrauchverträgen (darunter Vorverträgen, bedingten Verträgen);
  • Erarbeitung von Investitionsverträgen, darunter Verträgen über die Projekte und den Investorenaufsicht, Verträgen über die Bauarbeiten, Projektmanagementverträgen, Generalunternehmerverträgen sowie Verträgen mit den Subunternehmern;
  • Rechtliche Betreuung bei den Verwaltungsverfahren, insbesondere in Bezug auf den Flächennutzungsplan, Umweltschutz, Baurecht, sowie Vertretung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren;
  • Erarbeitung von Miet- und Pachtverträgen sowie Ordnungen über die Nutzung von Immobilien;
  • Verhandlung von Geschäftsbedingungen in Bezug auf die Investitionen, Vertretung in den Verhandlungen über den Kauf von Immobilien.